Anrechnung von Praktika
Das Absolvieren eines Praktikums ist nicht obligatorisch. Wir möchten Sie aber dazu ermuntern, da die Erfahrung zeigt, dass ein absolviertes Praktikum ein Vorteil beim Einstieg in die Praxis sein kann.
Bachelorstudium
Studium nach revidierter Ordnung vom 18.12.08
Für ein Vollzeitpraktikum über mehrere Wochen und einen Praktikumsbericht auf zwei Seiten, der den Inhalt des Praktikums detailliert beschreibt, können unter Vorlage eines Arbeitszeugnisses bis zu 6 KP vergeben werden, die im Modul innerfakultärer Wahlbereich angerechnet werden. Dazu senden Sie die Unterlagen nach Absolvierung des Praktikums direkt an das Studiendekanat. Dort wird die Anrechnung überprüft und bewilligt. Dabei werden die KP nach folgender Regel vergeben. Für ein Praktikum im Umfang von mindestens 4 Wochen (Vollzeit) werden 3 KP vergeben; ein Praktikum über mindestens 8 Wochen (Vollzeit) ergibt 6 KP. Der Inhalt des Praktikums muss einen Bezug zum Wirtschaftswissenschaftlichen Studium haben. Aus diesem Grund können auch nur Praktika angerechnet werden, die nach dem 1. Fachsemester begonnen wurden. Damit das Praktikum angerechnet werden kann, muss es als Vollzeitpraktikum absolviert werden.
Studium nach auslaufender Ordnung
Die Anrechnung analog zu der Regelung in der revidierten Ordnung ist möglich (siehe oben), wenn das Praktikum nach dem 01.08.09 (Beginn des Herbstsemesters 2009) begonnen wurde.
Auf Wunsch können aber auch weiterhin Praktikumsberichte gemäss der bisher geltenden Wegleitung eingereicht werden. Inhalt dieses Berichtes ist nicht einfach eine Beschreibung der Tätigkeiten im Praktikum, sondern eine Reflexion der Erfahrungen im Praktikum vor dem Hintergrund des Studiums oder eine Analyse von einzelnen Projekten oder Arbeiten auf der Basis der Wirtschaftswissenschaftlichen Theorie. Dazu muss die Absicht, einen solchen Bericht zu verfassen, im Idealfall vor Anfang des Praktikums, spätestens aber vor Ende des Praktikums, mit der/dem zuständigen Dozentin/Dozenten, die/der die Kreditpunkte vergibt, abgesprochen und entsprechend vermerkt werden.
Ausserfakultäres Bachelorstudienfach
Eine Anrechnung von Praktika ist nicht möglich.
Masterstudium
Eine Anrechnung von Praktika ist nicht möglich.
23.12.2009








