Erlaubte Hilfsmittel

  • Für das Schreiben der Prüfungen sind Kugelschreiber oder Füllfeder (bitte keine Rotstifte und keine Bleistifte - Ausnahme: MC-Antwortbogen) zu verwenden.

  • Ein Lineal und ein Wörterbuch für fremdsprachige Studierende können ebenfalls mitgebracht werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht erlaubt, ebenso kein eigenes Schreibpapier.

  • Wörterbücher für fremdsprachige Studierende werden während der Prüfung durch die Prüfungsaufsicht kontrolliert. Sie dürfen keine privaten Notizen enthalten. Falls ein Wörterbuch private Notizen enthält, wird es von der Prüfungsaufsicht eingezogen und als Beweismittel dem verantwortlichen Prüfenden vorgelegt. Dieser entscheidet, ob die Notizen im Zusammenhang mit der Prüfung stehen. Falls dem so ist, wird das Verhalten des oder der betroffenen Studierenden als unlauteres Prüfungsverhalten und damit mit der Note 1.0 bewertet.

  • Schreibpapier wird während der Prüfung (allenfalls auf Verlangen) zur Verfügung gestellt und ist am Ende der Prüfung zusammen mit der Prüfung abzugeben.

  • Weitere Hilfsmittel dürfen nur dann verwendet werden, wenn die/der verantwortliche Dozierende diese durch Erwähnen auf dem Deckblatt der Prüfung ausdrücklich genehmigt.  

  • Bei Prüfungen, für die/der verantwortliche Dozierende die Verwendung eines "einfachen Taschenrechners" explizit erlaubt, werden die verwendeten Taschenrechner durch die Aufsicht überprüft.

  • Eine genaue Beschreibung des Begriffs "einfacher Taschenrechner" finden Sie hier.

  • Besteht ein Verdacht, dass im konkreten Fall ein nicht erlaubter Taschenrechner vorliegt, werden Name des oder der Studierenden sowie Hersteller und Modell des Taschenrechners notiert. Falls die nachträgliche Abklärung durch das Studiendekanat ergibt, dass der Taschenrechner nicht unter die Kategorie „einfacheTaschenrechner“ fällt, stellt das Benutzen des Rechners ein unlauteres Prüfungsverhalten dar. Die Leistung wird in diesem Fall mit der Note 1.0 bewertet. Wir empfehlen, ausschliesslich Rechner zu verwenden, die auf der Liste von „einfachen Taschenrechnern“ aufgeführt sind. In diesem Fall sind Sie sicher, dass ein Taschenrechner im Nachhinein nicht als unerlaubtes Hilfsmittelbezeichnet werden kann, wenn in der Prüfung "einfache Taschenrechner" als Hilfsmittel zugelassen sind.

Definition für einen einfachen Taschenrechner

Ein einfacher Rechner ist

  • nicht programmierbar,

  • nicht graphikfähig und

  • nicht kommunikationsfähig (d.h. es ist keine Übermittlung von Daten zwischen diesen Rechnern möglich).

 
Ein einfacher Rechner besitzt

  • keinen Textspeicher und

  • keinen Speicher für Funktionsterme und Gleichungen.

 
Ein einfacher Rechner besitzt keine Funktionen

  • zur (numerischen) Differentiation,

  • zur (numerischen) Integration,

  • zur Vektor- und/oder Matrizenrechnung oder

  • zum automatischen Lösen von Gleichungen.

19.05.2011