Krankmeldung

Sollten Sie am Prüfungstermin erkranken, so müssen Sie ein Arztzeugnis zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Formular "Krankmeldung bei Prüfungen" innerhalb von max. 14 Tagen dem Studiendekanat vorlegen. Sie können die Unterlagen per Post senden, nicht jedoch per Mail und gescannten Unterlagen.

Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, eine Nachholprüfung zu absolvieren.

Besteht bereits vor Prüfungsantritt eine Erkrankung und wird die Prüfung dennoch angetreten, so wird das Ergebnis auch dann gewertet, wenn ein ärztliches Attest nachgereicht wird.

Werden wiederholt Krankmeldungen eingereicht und/oder Termine der Nachholprüfung nicht wahrgenommen, so behält sich die Fakultät vor, die Krankmeldung nur nach Besuch eines Vertrauensarztes anzuerkennen bzw. keine Nachholprüfungen mehr anzubieten.

Sollten Sie eine chronische oder langwierige Krankheit haben, so bitten wir Sie uns frühzeitig darüber zu informieren. Nur so kann das Studiendekanat Ihnen  bei der Studien- und Prüfungsplanung behilflich sein.

08.06.2011