Nachholprüfung

Unter einer Nachholprüfung versteht man eine Prüfung, die am regulären Prüfungstermin aus unverschuldeten Gründen nicht angetreten werden konnte und somit nachgeholt werden darf. Die Möglichkeit des Nachholens beschränkt sich dabei auf den offiziellen Termin der entsprechenden Nachholprüfung. Sollten Sie an diesem Termin ebenfalls oder immer noch verhindert sein, so erlischt die Möglichkeit, eine Nachholprüfung zu absolvieren auch dann, wenn die (zweite) Absenz unverschuldet ist.

Bieten Lehrveranstaltungen standardmässig eine Wiederholungsprüfung an (z.B. einzelne Vorlesungen im Bachelor-Grundstudium), findet die Nachholprüfung am Wiederholungsprüfungstermin statt.

In Lehrveranstaltungen, die standardmässig keine Wiederholungsprüfungen anbieten, werden die Nachholprüfungen in der Regel innerhalb der ersten zwei Wochen der Vorlesungszeit im folgenden Semester durchgeführt. Eine Nachholprüfung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Termin wird durch das Studiendekanat bestimmt. Das Studiendekanat entscheidet über die Zulassung zur Nachholprüfung.

08.06.2011