Wiederholungsprüfungen

Unter einer Wiederholungsprüfung versteht man den zweiten Prüfungsversuch einer nicht bestandenen Prüfung. Wiederholungsprüfungen sind im Kreditpunktesystem grundsätzlich nicht vorgesehen.

Eine Ausnahme stellen die Lehrveranstaltungen im Bachelor-Grundstudium dar,  die zum Ausschluss führen können. Dazu gehören folgende Vorlesungen:

  • 10125 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre

  • 10130 Einführung in die Volkswirtschaftslehre

  • 10135 Mathematik 1

  • 23346 Statistik

Wird für eine Lehrveranstaltung eine Wiederholungsprüfung angeboten und Sie haben die Prüfung am regulären Termin nicht bestanden, so sind Sie automatisch für die Wiederholungsprüfung angemeldet. Dieser Termin kann wahrgenommen werden, muss aber nicht. Sie können eine Wiederholungsprüfung aber nur dann antreten, wenn Sie die Prüfung am regulären Termin absolviert und nicht bestanden haben. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Sollten Sie am regulären Termin nicht erscheinen, so werden Sie nur dann zur Wiederholungsprüfung zugelassen, wenn Sie aus unverschuldeten Gründen amregulären Termin nicht erscheinen konnten (z.B. wegen Krankheit).

Die Termine für die Wiederholungsprüfungen werden im elektronischen Vorlesungsverzeichnis publiziert. Die Prüfungsräume werden - nach Abschluss der regulären Prüfungen - den betroffenen Studierenden per E-Mail mitgeteilt und zusätzlich auch auf der Internetseite der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät publiziert.

Termine für die Wiederholungsprüfungen im HS 11

Die Wiederholungsprüfungen im Bachelor-Grundstudium für das Herbstsemester 2011 finden an folgenden Terminen statt:

  • 10125-01 Einführung in die BWL: 08.02.12, 10 - 12 Uhr,
    Prüfungsräume:
    A-Me: Bernoullianum und Mo-Z: Kollegienhaus HS 102

  • 10130-01 Einführung in die VWL: 10.02.12, 10 - 12 Uhr,
    Prüfungsräume:
    A-L: Bernoullianum, M-P: Kollegienhaus HS 001 und R-Z: Kollegienhaus HS 102

  • 23346-01 Statistik: 06.02.12, 10 - 12 Uhr,
    Prüfungsräume:
    A-E: Kollegienhaus HS 001, F-R: Bernoullianum und S-Z: Kollegienhaus HS 102

6 Kreditpunkte Regel

Um das Studium nicht unnötig zu verlängern, wendet das Studiendekanat die sogenannte 6-Kreditpunkteregel an. Diese ist im Masterstudium und im AUSLAUFENDEN Bachelorstudium vorgesehen.

ACHTUNG: Die neue Bachelorordnung vom 18.12.08 sieht keine 6 KP-Regel mehr vor!

Eine Wiederholungsprüfung wird in einer Veranstaltung dann ausnahmsweise angeboten, wenn einer Studentin oder einem Studenten am Ende eines Semesters maximal 6 Kreditpunkte für den Abschluss des Masterstudiums fehlen und wenn die fehlenden Kreditpunkte auf das Nichtbestehen von maximal einer Prüfung in diesem letzten Semester zurückzuführen sind.

Anträge für die Anwendung der 6-Kreditpunktregel sind dem Studiendekanat bis zum jeweils im voraus publizierten Termin am Ende eines Semesters bekannt zu geben. Sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung nach der 6-Kreditpunkte-Regel erfüllt, so muss diese spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen des folgenden Semesters durchgeführt werden. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

02.02.2012