Abwesenheit am Prüfungstermin

Unentschuldigte Absenzen von Prüfungen werden mit „nicht erschienen“ bewertet und in der Datenabschrift ausgewiesen. Dies gilt auch für Nachholprüfungen. Ein „nicht erschienen“ zählt als ein erfolgter Prüfungsversuch.

Sollten Sie am Prüfungstermin erkranken, so müssen Sie das Studiendekanat darüber informieren. Weitere Informationen zur Krankmeldung finden Sie hier.

Besteht bereits vor Prüfungsantritt eine Erkrankung und wird diese Prüfung dennoch angetreten, so wird das Ergebnis auch dann gewertet, wenn ein ärztliches Attest nachgereicht wird.

Letzte Änderung: 19.12.2009