Anmeldung zum Studium

Für die Studienanmeldung wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat der Universität Basel:

Universität Basel
Studiensekretariat
Petersplatz 1
CH-4003 Basel

Tel:  +41 (0)61 267 30 23
Fax: +41 (0)61 267 30 35
e-mail: studsek-at-unibas.ch

Wenn Sie keine Vorbildung im Bereich der Wirtschaftswissenschaften auf Hochschulniveau aufweisen, sollten Sie das Studium wenn immer möglich im Herbstsemester aufnehmen.

Falls Sie bereits Leistungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften nachweisen können, ist je nach Vorbildung auch ein Einstieg im Frühjahrsemester sinnvoll. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie die im Herbstsemester angebotenen Lehrveranstaltungen im Grundstudium an einer anderen Institution zu einem grossen Teil bereits absolviert haben.

In diesem Fall sollten Sie bereits frühzeitig mit dem Studiendekanat Kontakt aufnehmen, um die Möglichkeiten der Anrechnung von Studienleistungen sowie der Semesterplanung zu klären.

Anmeldetermine

Die Anmeldefrist für das Frühjahrsemester 2012 ist bereits abgelaufen.

Anmeldetermin für das Herbstsemester 2012 ist der 30. April 2012.

Zulassung mit ausländischer Vorbildung

Bachelorstudium

Besteht im Ausstellerland des Vorbildungsausweises eine Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus, Aufnahmeprüfung etc.), muss nachgewiesen werden, dass im entsprechenden Land ein Studienplatz im gewünschten Studiengang zur Verfügung steht. Nähere Angaben sind in der Länderliste zu finden. [Länderliste]

Für BewerberInnen aus Deutschland: Der Studienplatznachweis kann durch die Durchschnittsnote im Abiturzeugnis von 2.5 (oder besser) kompensiert werden.

Masterstudium

Ein Bachelorabschluss einer anerkannten ausländischen Universität erlaubt nur dann den Zugang zum Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Basel, wenn er im Hochschulsystem seines Erwerbs die Zulassung zu diesem Masterstudium erlaubt.

Der Nachweis eines Studienplatzes im entsprechenden Hochschulsystem muss erbracht werden. Falls der Bachelorabschluss einen Notendurchschnitt von mind. 5 / ungerundet (Schweizerisches Notensystem 1-6, 6 = max / 4 = pass) oder besser aufweist, wird auf diesen Nachweis verzichtet.

Anlaufstellen für weitergehende Informationen:

Letzte Änderung: 05.02.2011