Berförderungskommissionen

Berförderungskommissionen sind zeitlich befristete Kommissionen und werden zur Beförderung von Professorinnen und Professoren von der Fakultätsversammlung eingesetzt. (§ 29 Fakultätsreglement)

Mitglieder

In Berufungskommissionen steht der Gruppierung I neben der Vorsitzenden bzw. dem
Vorsitzenden drei Sitze und den Gruppierungen II, III und V jeweils ein Sitz zu. Diese
Kommissionsmitglieder werden von der Fakultätsversammlung aus den Vorschlägen der jeweiligen Gruppierung gewählt.

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