Berufungskommissionen

Berufungskommissionen sind zeitlich befristete Kommissionen und werden bei der Wieder- oder Neubesetzung einer Professur von der Fakultätsversammlung eingesetzt. (§ 29 Fakultätsreglement)

Sie arbeiten auf der Grundlage eines schriftlichen Auftrages und schliessen ihre Arbeit mit der Erstellung eines schriftlichen Berichtes ab. Berufungskommissionen evaluieren die eingegangenen Bewerbungen, führen Hearings durch und nehmen eine Listenplatzierung von in der Regel drei Personen vor. Der Berufungsbericht wird der Fakultätsversammlung zur Genehmigung vorgelegt und dann an das Rektorat weitergeleitet. Die Berufung erfolgt durch den Universitätsrat. Bei Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren erfolgt die Ernennung durch das Rektorat.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fakultät im Einvernehmen mit dem Rektorat direkt eine Findungskommission einsetzen. Beim Findungsverfahren wird auf die Ausschreibung der Stelle verzichtet.

Mitglieder

In Berufungskommissionen steht der Gruppierung I neben der Vorsitzenden bzw. dem
Vorsitzenden drei Sitze und den Gruppierungen II, III und V jeweils ein Sitz zu. Diese
Kommissionsmitglieder werden von der Fakultätsversammlung aus den Vorschlägen der jeweiligen Gruppierung gewählt.

Kontakt