Die Prüfungskommission ist zuständig für die Bearbeitung von Zulassungs-, Anrechnungs- und Prüfungsfragen sowie Beschlüsse über den Ausschluss vom Studium. Grundlage ihrer Arbeit sind die Bachelor- und Masterordnungen sowie der Promotionsordnung der Fakultät. (§ 24 Fakultätsreglement)
Die Prüfungskommission besteht aus den Angehörigen der Gruppierung I, den Assistenzprofessoren bzw. Assistenzprofessorinnen (ohne TT) sowie den Universitätsdozierenden.
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