Auswirkungen kantonaler Mindestlöhne
Wir beschäftigen uns in zwei Teilprojekten mit den Auswirkungen kantonaler Mindestlöhne:
Betriebliche Anpassungen an kantonale Mindestlöhne
In diesem Teilprojekt werden anhand wiederholter Unternehmensbefragungen betriebliche Anpassungen an kantonale Mindestlöhne untersucht. Das vordergründige Ziel der Befragungen ist die Untersuchung der Auswirkungen des kantonalen Mindestlohns in Basel-Stadt, der am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Es werden jedoch auch Anpassungen in anderen Kantonen mit Mindestlohn untersucht. Zudem wird erhoben, wie Unternehmen in Kantonen ohne Mindestlohn auf eine Einführung reagieren würden.
Die erste Befragung wurde 2022 direkt vor Einführung des Mindestlohns in Basel-Stadt durchgeführt. Ziel war die Messung der Mindestlohnbetroffenheit sowie Reaktionen der Betriebe im Kanton Basel-Stadt im Vorfeld der Mindestlohneinführung. Die Ergebnisse der Befragung wurden in einem Bericht zusammengefasst, der hier verfügbar ist:
Ergebnisse der 1. Unternehmensbefragung (Stand 14. Dezember 2022)
Die zweite Befragung dokumentiert die Situation von Betrieben im Kanton Basel-Stadt und in anderen Kantonen ein halbes Jahr nach Einführung des Mindestlohns in Basel-Stadt. Im Zentrum der Auswertungen steht die Untersuchung der Mindestlohnbetroffenheit sowie erste Evidenz zu den kurzfristigen Auswirkungen der Mindestlohneinführung im Kanton Basel-Stadt. Darüber hinaus wurde erhoben, wie Unternehmen in anderen Kantonen mit Mindestlohn auf die dortige Einführung reagiert haben und wie Betriebe in Kantonen ohne Mindestlohn auf eine Einführung reagieren würden. Die Ergebnisse der Befragung wurden in einem Bericht zusammengefasst, der hier verfügbar ist:
Ergebnisse der 2. Unternehmensbefragung (Stand 12. Juni 2023)
Auswirkungen der Mindestlohneinführung im Kanton Basel-Stadt auf Arbeitnehmende
In diesem Teilprojekt werden anhand der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung und aggregierten Daten des SECO die Auswirkungen des kantonalen Mindestlohns in Basel-Stadt auf Arbeitnehmende untersucht. Hierbei kommt ein sogenannter Differenzen-von-Differenzen Ansatz mit einer synthetischen Kontrollgruppe zum Einsatz. Dieser vergleicht die Entwicklungen im Kanton Basel-Stadt über die Zeit mit einer synthetischen Kontrollgruppe aus nicht betroffenen Kantonen, welche diese als Ergebnis eines numerischen Optimierungsverfahrens so gewichtet, dass eine maximale Vergleichbarkeit mit den Kanton Basel-Stadt erzielt wird. Im Fokus stehen Auswirkungen des Mindestlohns auf Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Arbeitsvolumen. Erste Ergebnisse werden für die 2. Jahreshälfte 2023 erwartet. Die Ergebnisse werden danach fortlaufend aktualisiert, um den Zeithorizont der Wirkungsmessung stetig zu erweitern.