FAQ zu Wiederholungsprüfungen & COVID-19

Hinweis: Die 6 KP-Regel galt bisher. Im Rahmen der Corona-Regelung wurde sie in eine 12-KP Regelung ausgeweitet.

Masterstudium

Um das Masterstudium nicht unnötig zu verlängern, wendet das Studiendekanat die sogenannte 6-Kreditpunkteregelung an. Eine Wiederholungsprüfung wird in einer Masterveranstaltung dann ausnahmsweise angeboten, wenn einer Studentin oder einem Studenten am Ende des Semesters

  • maximal 6 Kreditpunkte für den Abschluss  des Masterstudiums fehlen und
  • wenn die fehlenden Kreditpunkte auf das Nichtbestehen von maximal einer Prüfung in diesem letzten Semester zurückzuführen sind.

Anträge für die Anwendung der 6-Kreditpunkteregelung sind im Herbstsemester bis spätestens 31. Januar und im Frühjahrsemester bis 31. Juli schriftlich an das Studiendekanat zu richten. Sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung nach der 6-Kreditpunkte-Regel erfüllt, so muss diese spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen des folgenden Semesters durchgeführt werden. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die 6 KP-Regel ist in der Wegleitung zum Masterstudium (vgl. Abschnitt 3.4) festgehalten.

Aufgrund der Ausnahmesituation im FS20 wird die 6 KP-Regel zu einer 12-KP-Regel ausgeweitet. Diese Regelung ist zeitlich begrenzt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier unter den weiteren FAQ Fragen.

Bachelorstudium

Das Bachelorstudium kennt keine 6-Kreditpunkteregelung. Alle Pflichtveranstaltungen können im Regelfall bis zum Ende des 4. Fachsemesters absolviert werden. Sollte eine nicht bestandene Prüfung in einem Pflichtfach wiederholt werden müssen, so ist dies im Normalfall ohne eine Studienzeitverlängerung möglich. Dies trifft natürlich nur dann zu, wenn Sie Ihr Semester vorsichtig planen und nur so viele Lehrveranstaltungen belegen, wie Sie realistischerweise auch bestehen können.

Aufgrund der Ausnahmesituation im FS20 wird - zeitlich begrenzt - auch für das Bachelorstudium eine 12-KP-Regel eingeführt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier unter den weiteren FAQ Fragen.

 

 

Bachelorstudium

Im FS 20 haben Sie ein Anrecht auf Wiederholungsprüfungen, wenn Sie per 31.07.20 im Bachelorstudium mindestens 168 Kreditpunkte erworben haben und Ihnen noch maximal 12 KP aus Lehrveranstaltungen des FS 20 für den Studienabschluss fehlen, die Sie im regulären Prüfungsversuch nicht bestanden haben. Dies gilt nur für innerfakultäre Lehrveranstaltungen, nicht jedoch für Bachelorarbeiten oder Kurse der Summer School.

Masterstudium

Im FS 20 haben Sie ein Anrecht auf Wiederholungsprüfungen, wenn Sie per 31.07.20 im Masterstudium mindestens 60 Kreditpunkte erworben haben, Ihre Masterarbeit spätestens bis 07.09.20 mit einer genügenden Note bewertet wird und Ihnen noch maximal 12 KP aus Lehrveranstaltungen des FS 20 für den Studienabschluss fehlen, die Sie im regulären Prüfungsversuch nicht bestanden haben. Masterseminare, -arbeiten und Kurse der Summer School sind davon ausgenommen.

Ausserfakultäres Bachelorstudienfach Wirtschaftswissenschaften

Die Regelung gilt auch für Studierende im ausserfakultären Bachelorstudienfach. In diesem Fall müssen Sie bis 31.07.20 mindesetns 174 KP erworben haben und es dürfen Ihnen maximal 6 KP aus Lehrveranstaltungen des FS 20 im Bachelorstudienfach Wirtschaftswissenschaften für den Bachelorabschluss fehlen.

 

Die Anmeldung muss zwischen dem 1. und 31. Juli 20 via Online-Anmeldung erfolgen.

Bachelor- und Masterstudierende im Hauptfach können Prüfungen im Umfang bis zu maximal 12 KP wiederholen.

Als Studierende im ausserfakultären Bachelorstudienfach können Sie Prüfungen im Umfang bis zu maximal 6 KP wiederholen.

 

Die Wiederholungsprüfung zur Vorlesung 10135 Mathematik 1 findet am 3. Juli 2020 statt.

Alle anderen Wiederholungsprüfungen finden im Zeitraum vom 14.09. bis 02.10.20 statt. Der Prüfungsplan steht spätestens am 07.09.20 fest. Alle Studierende erhalten mindestens 7 Tage vor Prüfungstermin eine E-Mail Einladung zur Prüfung mit Information zum Prüfungstermin, Prüfungsform und gegebenenfalls Prüfungsraum.

 

Die Prüfungsform der Wiederholungsprüfung kann sich von der Prüfungsform der regulären Prüfung unterscheiden.

Dozierende haben die Möglichkeit, eine mündliche Prüfung durchzuführen. Sollten die Massnahmen zu Covid-19 im September aufgehoben sein, so besteht auch die Möglichkeit, dass eine reguläre Prüfung in den Räumlichkeiten der Universität stattfinden. Aber auch eine digitale Prüfung ist möglich. Prüfungsform und –raum werden Ihnen im Laufe des Septembers – spätestens 7 Tage vor Prüfungstermin per E-Mail mitgeteilt.

 

Die 12 KP-Regelung gilt nur, wenn Sie per 31.07.20 die Mindest-Kreditpunktezahl erreicht haben. Im Bachelorstudium müssen dies 168 KP sein. Im Masterstudium 60 KP + die Masterarbeit muss bereits eingereicht sein.

Im ausserfakultären Bachelorstudienfach müssen Sie per  31.07.20 mindestens 174 KP erworben haben.

 

Wenn Sie die Prüfung am Haupttermin nicht bestehen, werden Sie automatisch für die Wiederholungsprüfung am 3. Juli 2020 angemeldet. Wenn Sie auch diese Wiederholungsprüfung nicht bestehen, können Sie die Vorlesung noch ein weiteres Mal belegen, so z.B. im FS 21. Sie erhalten keine Möglichkeit für eine dritte Belegung.

Sollten Sie die Prüfung nicht antreten, so wird Ihre Buchung storniert und Sie haben im FS 20 keinen weiteren Prüfungsversuch.
Im FS 21 haben Sie dann wieder maximal zwei Prüfungsversuche (regulärer Prüfungstermin + Wiederholungsprüfung, falls Sie am 1. Termin nicht bestanden haben). Diese Belegung zählt dann als 1. Belegung. Wenn nötig, können Sie die Vorlesung auch noch ein weiteres Mal belegen (z.B. FS 22).

Der reguläre Prüfungstermin im FS 20 findet am 02.06.20 statt. Sollten Sie die Prüfung nicht antreten, so wird Ihre Buchung storniert und Sie haben im FS 20 keinen weiteren Prüfungsversuch. Sie können im FS 21 ein weiteres Mal die Vorlesung belegen.

Sollten Sie die Prüfung am 02.06.20 antreten aber nicht bestehen, so sind Sie automatisch für die Wiederholungsprüfung am 03.07.20 angemeldet.

Sollten Sie am 02.06.20 erkrankt sein (ärztliches Attest!), so können Sie die Prüfung am 03.07.20 (Termin der Wiederholungsprüfung) mitschreiben. Es wird jedoch keine weitere Wiederholungsprüfung im FS 20 angeboten. Sollten Sie die Prüfung am 03.07.20 nicht bestehen, können Sie die Vorlesung ein weiteres Mal im FS 21 belegen.

Sollten Sie eine Prüfung im FS 20 nicht antreten, so erhalten Sie kein «NE» eingetragen, stattdessen wird die Belegung zu Semesterende storniert. Sie haben dann allerding auch kein Anrecht auf eine Wiederholungsprüfung – auch nicht im Rahmen der 12 KP-Regel.

 

Bachelorstudium

Im HS 20 haben Sie ein vorgängiges Anrecht auf Wiederholungsprüfungen für Pflichtveranstaltungen, wenn Sie per 31.07.20 im Bachelorstudium mindestens 138 Kreditpunkte erworben haben und Ihnen noch maximal 12 KP aus Pflichtveranstaltungen des FS 20 für den Studienabschluss fehlen, die Sie im regulären Prüfungsversuch nicht bestanden haben. Dies gilt nur für die unten genannten Pflichtveranstaltungen.

Masterstudium

Im HS 20 haben Sie ein Anrecht auf Wiederholungsprüfungen für die unten genannten Pflichtveranstaltungen, wenn Sie per 31.07.20 im Masterstudiummindestens 48 Kreditpunkte erworben haben, und Ihnen noch maximal 12 KP aus den Kernfächern des FS 20 für den Studienabschluss fehlen, die Sie im regulären Prüfungsversuch nicht bestanden haben.

Die Anmeldung muss bis spätestens 31.07.20 via Online- Anmeldung erfolgen.
Die Online-Anmeldung wird ab 01.07.20 auf der Internetseite des Studiendekanats aufgeschaltet. Weitere Details folgen.

 

Ausserfakultäres Bachelorstudienfach

Die Regelung findet keine Anwendung. Die einzige Pflicht-Veranstaltung für das ausserfakultäre Bachelorstudienfach im FS 20 ist die Vorlesung 10135 Mathematik 1. Für diese Vorlesung wird bereits eine Wiederholungsprüfung angeboten.

 

Die (vorgängige) 12 KP-Regel gilt ausschliesslich für folgende Prüfungen:

Bachelorstudium:

  • 10172 Einführung in die Ökonometrie
  • 10184 Intermediate Macroeconomics

In Sonderfällen, in denen eine der folgenden Grundstudiums-Vorlesungen noch nicht bestanden wurde, kann die Regelung auch für die folgenden Prüfungen angewandt werden:

  • 23517 Introduction to Marketing
  • 23520 Organisation und Human Resource Management
  • 10127 Investitions- und Unternehmensbewertung
  • 23516 Einführung in die Finanzmärkte
  • 23518 Einführung in die Politische Ökonomie

Masterstudium:

  • 40106 Game Theory and Theory of the Firm
  • 40105 Macroeconomics and Finance.

Die Anmeldung zu den Wiederholungsprüfungen ist vom1. bis 31. Juli 20 via Online- Anmeldung möglich.

Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass es im HS 20 keine vergleichbare Regelung geben wird. Andernfalls würden wir im Laufe des Herbstsemesters 20 darüber informieren.