Militärdienst
Angehörige der Armee (AdA) sind grundsätzlich zur Leistung des Militärdienstes verpflichtet. Gesuche auf Dienstverschiebung werden nur dann unterstützt, wenn für den AdA wesentliche Nachteile entstehen, d.h. sich das Studium aufgrund des Militärdienstes verlängern würde. Es wird empfohlen, wenn immer möglich, den Militärdienst zu absolvieren, da sich ansonsten am Ende des Studiums eine grosse Anzahl an abzuleistenden Diensttagen anhäuft. Zu prüfen ist daher, ob Alternativen zur kompletten Dienstverschiebung wie Teildienstleistungen, Dienstunterbrechungen oder das Beantragen einzelner Urlaubstage denkbar sind. Damit besteht die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Dienstpflicht abzuleisten und damit den Rückstand an zu leistenden Diensttagen zu reduzieren.
Gründe für eine Dienstverschiebung
Bei folgenden schulischen Gründen wird ein Dienstverschiebungsgesuch von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät unterstützt:
- Fehlzeiten während der Vorlesungszeit
- Prüfungen
- Verfassen der Masterarbeit
Gesuche aus privaten Gründen müssen Sie selbständig einreichen.
Dienstverschiebungsgesuche
Bitte füllen Sie das Dienstverschiebungsgesuch aus und senden Sie es an das Studiendekanat oder geben Sie es während der Öffnungszeiten persönlich ab. Das Studiendekanat prüft, ob die Voraussetzungen für ein Dienstverschiebungsgesuch erfüllt sind. Ist dies der Fall bestätigt das Studiendekanat das Gesuch und Sie können dies bei der betreffenden kantonalen Militärbehörde einreichen. Von dieser erhalten die AdA den Entscheid mitgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, auf dem Gesuch um Dienstverschiebung deutlich den Vermerk "Gesuch um Teildienstleistung von ... bis..." oder "Gesuch um Dienstunterbrechung von ... bis..." anzubringen. Bei einer Teildienstleistung wird ein verkürzter Dienst geleistet (verspätetes Einrücken oder verfrühtes Abtreten). Eine Dienstunterbrechung kann beantragt werden, wenn nur wenige Freitage benötigt werden, die mitten in der Dienstleistung liegen. Dienstverschiebungsgesuche sind spätestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung einzureichen respektive unverzüglich bei unvorhersehbaren Gründen.
Urlaubsgesuche
Bei wenigen Fehltagen kann auch ein Urlaubsgesuch gestellt werden. Zuständig für Urlaubsgesuche ist der Kommandant. Bei ihm wird das Urlaubsgesuch mindestens 4 Wochen vor Dienstantritt bzw. unverzüglich bei unvorhersehbaren Gründen ein
Zivilschutz
Informationen zu Dienstverschiebungsgesuchen im Zivilschutz finden Sie auf den Websites der kantonalen Zivilschutzstellen.
Zivildienst
Informationen zur Dienstverschiebung im Zivildienst finden Sie auf der Website der Vollzugsstelle für den Zivildienst.