FAQ zum Thema Prüfungen

Die Prüfungstermine werden im elektronischen Vorlesungsverzeichnis publiziert. In der Regel werden die Termine spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Semesters eingetragen.

Für die Durchführung der Prüfungen werden häufig auch Räume von anderen Fakultäten benötigt. Diese Buchungen sind in der Regel erst möglich, wenn deren eigenen Buchungen bereits abgeschlossen sind. Aus diesem Grund ist eine frühere Publikation der Termine nicht möglich.

Generell planen wir die Prüfungstermine so, dass sie innerhalb der letzten Vorlesungswoche bzw. der ersten 4 Wochen der vorlesungsfreien Zeit stattfinden, wobei die Prüfungen des Bachelor-Grundstudiums innerhalb der ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.

Die Wiederholungsprüfungen (Leistungsüberprüfungen für ausschlussrelevante Lehrveranstaltungen) finden ausserhalb der regulären Prüfungszeiten statt. Die Termine werden ebenfalls im elektronischen Vorlesungsverzeichnis publiziert.

Bei Blockveranstaltungen werden die Prüfungen teilweise ausserhalb der regulären Prüfungszeiten durchgeführt. Auch in diesen Fällen werden die Prüfungstermine im elektronischen Vorlesungsverzeichnis publiziert.

Jeweils nach Abschluss des Semesters erhalten Sie eine Datenabschrift.

Auf der Datenabschrift werden alle Leistungen aufgeführt, die Sie im zu Ende gegangenen Semester an der Universität Basel erbracht haben und die rechtzeitig bewertet wurden (für das Herbstsemester muss die Bewertung bis 31.01. erfolgen, für das Frühjahrsemester bis 31.07.)

Angerechnete Leistungen von einer anderen Universität oder Leistungen, die von einer anderen Einrichtung der Universität Basel (wie z.B. dem Sprachenzentrum) bereits bescheinigt wurden, werden zwar in den Online Services erfasst. Sie werden jedoch nicht auf der Datenabschrift erneut ausgewiesen.

Eine einmal bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. Dies gilt für alle Leistungsüberprüfungen. Wer an dem 1. Prüfungstermin einer Examens die Prüfung bestanden hat (Note: 4.0 oder besser), darf nicht mehr am 2. Prüfungstermin antreten.