Wenn Sie Ihr Bachelorstudium vor dem 1. August 2021 begonnen haben, können Sie das Studium auf Basis der bisher geltenden Ordnung bis spätestens 31. Juli 2025 abschliessen. Für einen späteren Studienabschluss erfolgt ein Wechsel in das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften gemäss der neuen Ordnung vom 17.12.2020.

Sie haben aber auch bereits zuvor die Möglichkeit, in die neue Ordnung zu wechseln. Der Wechsel ist jeweils zu Semesterwechsel möglich (siehe Fristen).

Vorzeitiger Wechsel in die neue Ordnung des Bachelorstudiums

Sie haben jeweils zu Semesterwechsel die Möglichkeit, die Studienordnung zu wechseln.

Bitte stellen Sie den Antrag hierzu im ADAM-Workspace. Hier steht Ihnen eine Excel-Tabelle zur Verfügung, mit der Sie selbst überprüfen können, in welchen Modulen Ihre bisher erworbenen Studienleistungen angerechnet werden.

Nach Einreichung des Antrags erhalten Sie vom Studiendekanat innerhalb von 14 Tagen eine elektronische Anrechnungsbestätigung Ihrer bisher erworbenen Studienleistungen. Sie können innerhalb der publizierten Frist dem Studiendekanat Ihren Wechsel in die neue Ordnung bestätigen oder auf den Wechsel verzichten. Erhalten wir von Ihnen keine Rückmeldung, bleiben Sie in der bisherigen Studienordnung eingeschrieben.

 HS 23FS 24HS 24

Antrag auf Studiengangswechsel

01.-21.07.2302. - 26.01.2401.-22.07.24
Anrechnungsbestätigungspätestens
31.07.23
spätestens
12.02.24
spätestens
29.07.24
Frist für definitiven Wechsel14.08.2319.02.2412.08.24
Semesterstart18.09.2326.02.2416.09.24

Sollten Sie Ihr Studium in der auslaufenden Studienordnung nicht bis Ende FS 25 abschliessen können, erfolgt - falls möglich - eine Umschreibung in die neue Ordnung von 2021.

Die bisherige Ordnung sieht einen Studienausschluss nur für das Nichtbestehen von folgenden Examen vor:

  • 10125 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
  • 10130 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
  • 10135 Mathematik 1
  • 23346 Statistik.

Das endgültige Nichtbestehen – nach der zweiten Belegung – führt weiterhin zum Studienausschluss.

Neu schliessen auch folgende Lehrveranstaltungen mit Examen ab;

  • 10126 Einführung in die Buchführung und Rechnungslegung
  • 23347 Einführung in die Spieltheorie und Experimental Economics
  • 10127 Einführung in die Investitions- und Unternehmensbewertung
  • 23516 Einführung in die Finanzmärkte
  • 23520 Einführung in Organisation und Human Resource Management
  • 23517 Introduction to Marketing
  • 23518 Einführung in die Politische Ökonomie

Sollten Sie diese Examen zweimal oder häufiger nicht bestehen, erfolgt in der auslaufenden Ordnung weiterhin kein Studienausschluss. Sollten Sie das Studium nicht bis 31. Juli 2025 abschliessen können, ist ein Wechsel in die neue Ordnung allerding nur dann möglich, wenn sie ab HS 21 keine der ausschlussrelevanten Vorlesungen zweimal erfolglos belegt haben.

Wieviele Prüfungsversuche habe ich für Vorlesungen, die mit einem Examen abschliessen?

Gemäss Studienordnung wird für nicht bestandene Examen im gleichen Semester eine Wiederholungsprüfung angeboten. Insgesamt dürfen diese Vorlesungen zweimal belegt werden. Sollten Sie bereits vor dem HS 21 eine dieser Vorlesungen einmal oder mehrmals belegt haben, so können Sie nach dem Wechsel in die neue Studienordnung die Vorlesung noch einmal belegen.

Studierende, die in der bisherigen Studienordnung verbleiben, droht auch bei wiederholtem Nichtbestehen kein Ausschluss. Sollten Sie das Studium jedoch nicht bis 31. Juli 2025 abschliessen können, ist ein Wechsel in die neue Ordnung nur dann möglich, wenn Sie die ab HS 21 ausschlussrelevante Vorlesungen maximal einmal erfolglos belegt haben.

 

Kann ich Vorlesungen mit Examen auch an einer anderen Universität belegen und mir anrechnen lassen?

Alle Vorlesungen im Grundstudium schliessen mit einer Examensprüfung ab. Solche Lehrveranstaltungen sind ausschlussrelevant und müssen an der Universität Basel abgelegt werden. Sie können diese Leistungen nicht an einer anderen Universität erbringen und sich anschliessend im Studium an der Universität Basel anrechnen lassen.