Am Ende Ihres Studiums verfassen Sie eine Masterarbeit und erbringen damit den Nachweis, dass Sie eine eigenständige forschnungsorientierte Arbeit verfassen können. Um Ihre Masterarbeit anzumelden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, welche in der jeweiligen Studienordnung festgelegt sind.

Master in Business and Economics

  • Erwerb von mindestens 30 KP aus dem Masterstudium.
  • Erfolgreicher Abschluss aller Lehrveranstaltungen im Modul «Fundamentals in Business and Economics».
  • Falls Ihre Zulassung mit Auflagen erfolgte, müssen Sie alle Auflagen bereits erfüllt haben.
  • Einreichung Research Proposal im Falle einer grossen Masterarbeit (30 KP)

Master in Business and Technology

  • Erwerb von mindestens 48 KP aus dem Masterstudium.
  • Erfolgreicher Abschluss aller Lehrveranstaltungen, welche mit einem ausschlussrelevanten «Examen» abgeschlossen werden.
  • Falls Ihre Zulassung mit Auflagen erfolgte, müssen Sie alle Auflagen bereits erfüllt haben.
  • Einreichung Research Proposal im Falle einer grossen Masterarbeit (30 KP)

Master in Economics and Public Policy

  • Erwerb von mindestens 48 KP aus dem Masterstudium.
  • Erfolgreicher Abschluss aller Lehrveranstaltungen, welche mit einem ausschlussrelevanten «Examen» abgeschlossen werden.
  • Falls Ihre Zulassung mit Auflagen erfolgte, müssen Sie alle Auflagen bereits erfüllt haben.
  • Einreichung Research Proposal im Falle einer grossen Masterarbeit (30 KP)

Master in Finance and Money

  • Erwerb von mindestens 48 KP aus dem Masterstudium.
  • Erfolgreicher Abschluss aller Lehrveranstaltungen, welche mit einem ausschlussrelevanten «Examen» abgeschlossen werden.
  • Falls Ihre Zulassung mit Auflagen erfolgte, müssen Sie alle Auflagen bereits erfüllt haben.
  • Einreichung Research Proposal im Falle einer grossen Masterarbeit (30 KP)

Die Betreuung kann von allen hauptamtlichen Professorinnen und Professoren an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ausgeübt werden. Dies gilt auch für die drei spezialisierten Masterstudiengänge (Business & Technology, Economics & Public Policy, Finance & Money). Über Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission. Anträge sind von den Studierenden schriftlich und mit Begründung an den Studiendekan zu richten.

Sie haben das Anrecht, während des Verfassens der Masterarbeit mit dem/der betreuenden Dozierenden mindestens einmal ein persönliches Gespräch über die Struktur der Arbeit oder allfällige offene Fragen zu führen. Auf Antrag besteht die Möglichkeit einer Zweitbetreuung durch eine Person mit Doktorat.

Im Regelfall haben Sie 15 Wochen Zeit, um die Masterarbeit zu erstellen und erwerben 18 KP für die Arbeit. Zusätzlich bietet die Studienordnung die Möglichkeit eine Masterarbeit im Umfang von 30 KP zu verfassen, für die Sie  25 Wochen Bearbeitungszeit haben.

In beiden Fällen wird eine eigenständige forschungsorientierte Arbeit verfasst. Die beiden Formate unterscheiden sich jedoch im Ausmass der eigenen Forschungsleistung. Das 30 KP-Format ist für Arbeiten vorgesehen, welche einen besonderen Aufwand in der Durchdringung eines Themas oder für die Beschaffung, Strukturierung und Auswertung der notwendigen Daten erfordern. Für die Gestaltung einer umfangreichen Befragung etwa bietet sich eine 30 KP-Arbeit an, da der Zeitraum von 15 Wochen je nachdem zu kurz wäre. Wird im Rahmen empirischer Arbeiten mit einem existierenden Datenset gearbeitet, welches gegebenenfalls noch erweitert wird, ist hierfür das Format der 18 KP-Masterarbeit geeignet. Müssen dagegen zunächst eigenständig umfangreiche Daten erhoben werden, bietet sich hierfür das Format der 30 KP-Masterarbeit an.

Von beiden Formaten wird eine solide Analyse erwartet. 30 KP-Masterarbeiten schaffen darüber hinaus einen theoretisch, methodisch oder datenmässig originären Beitrag, der ausgehend vom Forschungsziel so ausgerichtet ist, dass neue Erkenntnisse in einem Themenbereich angestrebt werden. Damit ist auch ein anderer Anspruch an die Arbeit verbunden. Die genauen Anforderungen an die beiden Formate in den jeweiligen Fachbereichen werden von den betreuenden Dozierenden festgelegt.

Die Curriculumskommission empfiehlt für beide Masterarbeits-Formate die Einreichung eines Research Proposals. Die betreuenden Dozierenden haben die Möglichkeit, ein Research Proposal für eine 30-KP-Masterarbeit abzulehnen, gleichzeitig aber für eine 18-KP-Masterarbeit zu akzeptieren.

Für eine 30 KP-Masterarbeit muss zwingend ein Research Proposal eingereicht werden, und die Anmeldung setzt die Genehmigung des Proposals voraus. Die Vorgaben hierzu legen ebenfalls die einzelnen betreuenden Dozierenden fest.

Auf dem Titelblatt der Masterarbeit sind folgende Angaben anzubringen:

  • Titel der Arbeit
  • Name des / der Studierenden
  • Matrikelnummer des / der Studierenden
  • Name des / der betreuenden Dozierenden
  • Abgabedatum
  • Angabe darüber, in welcher Vertiefungsrichtung (Major) die Arbeit angerechnet werden soll (z.B. „Vertiefungsrichtung: Finance, Controlling, Banking“ oder „Vertiefungsrichtung: keine“). Fehlt diese Angabe, wird die Masterarbeit keiner Vertiefung zugeordnet. Nach Abgabe der Arbeit sind keine Änderungen in der Zuordnung mehr möglich.

Am Schluss der Arbeit müssen Sie zudem folgende, unterzeichnete Plagiatserklärung abzugeben:

„Ich bezeuge mit meiner Unterschrift, dass meine Angaben über die bei der Abfassung meiner Arbeit benützten Hilfsmittel sowie über die mir zuteil gewordene Hilfe in jeder Hinsicht der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Ich habe das Merkblatt zu Plagiat und Betrug vom 3. März 2022 gelesen und bin mir der Konsequenzen eines solchen Handelns bewusst.“

Masterarbeit im Umfang von 18 KP:

Die Bearbeitungszeit für Masterarbeiten beträgt 15 Wochen. Für die Begutachtung der Masterarbeit stehen der Betreuerin bzw. dem Betreuer zwei Monate Zeit zur Verfügung. Daraus ergeben sich folgende Fristen:

 HS 23FS 24HS 24
Anmeldung zur MA-Arbeit07.09.2301.04.2426.08.24
Abgabe der MA-Arbeit21.12.2315.07.2409.12.24
Gutachten der MA-Arbeit22.02.2409.09.2410.02.25
Diplomfeier19.04.2425.10.24xx.04.25

 

Masterarbeit im Umfang von 30 KP:

Die Bearbeitungszeit für Masterarbeiten beträgt 25 Wochen. Für die Begutachtung der Masterarbeit stehen der Betreuerin bzw. dem Betreuer zwei Monate Zeit zur Verfügung. Daraus ergeben sich folgende Fristen:

 HS 23FS 24HS 24
Anmeldung zur MA-Arbeit01.07.2301.02.2401.07.24
Abgabe der MA-Arbeit23.12.2325.07.2423.12.24
Gutachten der MA-Arbeit22.02.2409.09.2410.02.25
Diplomfeier19.04.2425.10.24xx.04.25

Wir empfehlen Ihnen frühzeitig Kontakt mit einem gewünschten Fakultätsmitglied aufzunehmen und abzuklären, ob eine Betreuung in dem gewünschten Bereich zeitlich und inhaltlich in Frage kommt. Auf der Homepage der jeweiligen Professur finden Sie teilweise bereits weiterführende, spezifische Informationen zur Kontaktaufnahme, formalen Anforderungen und möglichen Forschungsgebieten.

Sagt das Fakultätsmitglied zu, vereinbaren Sie mit der/dem betreuenden Dozierenden einen Termin für die Besprechung des Themas. Im Anschluss an die Besprechung füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden dieses datiert und von beiden Parteien signiert  per E-Mail an das Studiendekanat sowie in Kopie an den Betreuer / die Betreuerin. Das Formular kann elektronisch signiert oder nach von Hand unterzeichnet und eingescannt werden.
Die 15- bzw. 25-Wochenfrist läuft ab dem auf dem Formular notierten Datum des Gesprächs. Das Studiendekanat bestätigt Ihnen nach Erhalt der Anmeldung den Abgabetermin ebenfalls per E-Mail.

Masterarbeit im Umfang von 18 KP:

Die Anmeldung kann laufend erfolgen. In Hinblick auf den Studienabschluss sollten Studierende jedoch die einschlägigen Fristen (Bearbeitungszeit: 15 Wochen, Korrekturfrist: zwei Monate) berücksichtigen.

Masterarbeit im Umfang von 30 KP (nur in der neuen Ordnung möglich):

In der Regel findet die Anmeldung für Masterarbeiten im Herbstsemester bis spätestens 1. Juli statt, für einen Studienabschluss im Frühjahrsemester spätestens bis zum 1. Februar. Die jeweiligen Fachbereiche können entsprechend frühere Fristen für die Abgabe eines Research Proposals verlangen, aber auch spätere Anmeldefristen definieren.

Bitte beachten Sie, dass das Gutachten der Masterarbeit inkl. Benotung eine Woche vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters im Studiendekanat vorliegen muss, damit der Abschluss im aktuellen Semester erfolgen kann und es keiner Immatrikulation im Folgesemester bedarf. Die genauen Fristen werden jeweils durch das Studiendekanat auf dieser Seite publiziert.

 

Die Masterarbeit reichen Sie wie folgt ein:

  • Per E-Mail an den Betreuer / die Betreuerin und in Kopie an das Studiendekanat (master-thesis- wwz@unibas.ch)
  • Zustellung durch Ihre @stud.unibas.ch bzw. @unibas.ch Adresse
  • Fristgerech, das bedeutet:  Bis  um  12:00h  Mittag  des  im  Anmeldeformular festgehaltenen Abgabedatums. Es gilt die mitteleuropäische Zeit (MEZ).

Dozierende können auch weiterhin ein oder zwei gedruckte und gebundene Exemplare der Masterarbeit verlangen. Dies ist im Anmeldeformular entsprechend zu vermerken. Gedruckte Exemplare können im Studiendekanat persönlich abgegeben (bitte prüfen Sie die Öffnungszeiten) oder per Post ans Studiendekanat gesandt werden. Eine direkte Übergabe an die Betreuerin / den Betreuer ist ebenfalls möglich.

Die erfolgreiche Übermittlung Ihrer E-Mail wird mit einem Autoreply durch das Studiendekanat bestätigt. Sollten Sie keine solche Nachricht erhalten, bitten wir Sie, sich umgehend mit dem Studiendekanat in Verbindung zu setzen. Nach Einreichung Ihrer Masterarbeit erhalten Sie und der Betreuer / die Betreuerin zusätzlich vom Studiendekanat per E-Mail die Korrekturfrist für die Masterarbeit bestätigt.

Nach Abgabe Ihrer Masterarbeit hat die Betreuungsperson zwei Monate Zeit, um die Masterarbeit zu bewerten. Dazu erstellt sie ein Gutachten zu Ihrer Masterarbeit und sendet es an das Studiendekanat. Hier erfolgt die Eingabe der Note in Ihr MOnA-Konto. Gleichzeitig erhalten Sie die Notenmeldung per E- Mail.  Das  Gutachten  sendet  Ihnen  das  Studiendekanat anschliessend zu.

Wenn Sie im Anschluss an die Bewertung einen Antrag auf Studienabschluss stellen, erhalten Sie auch eine Abschlussbestätigung und ein provisorisches Zeugnis zugesandt.

 

Eine als ungenügend bewertete Masterarbeit wird von einem von der Prüfungskommission ausgewählten anderen Mitglied der Fakultät oder einem auswärtigen Experten bzw. einer auswärtigen Expertin begutachtet und benotet. Die endgültige Note der Masterarbeit bildet das Mittel dieser beiden Noten.

Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Ein zweites Nichtbestehen einer Masterarbeit führt zum Ausschluss vom Masterstudium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Basel.