Es freut uns sehr Sie darüber zu informieren, dass die von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beschlossene Studienreform vor Kurzem durch den Universitätsrat verabschiedet wurde und damit per HS 2021 in Kraft treten kann. Mit einer Ausweitung des Angebots, der Einführung neuer Studiengänge sowie einer Vereinfachung der Strukturen erfährt unser Curriculum eine umfassende Modernisierung.

Was zeichnet das neue Angebot aus?

Im Bachelor erfolgte ein erster Reformschritt bereits per HS 2020 mit der Einführung neuer Minors, welche bei Ihnen auf grosse Resonanz gestossen sind. Dieses Angebot wird auch in der neuen Ordnung bestehen. Im Zentrum der ab HS 2021 in Kraft tretenden Massnahmen steht vorab die stärkere Vermittlung von "Writing Skills" und "Presentation Skills" sowie von weiteren Kompetenzen, die neben dem fachlichen und methodischen Wissen am Arbeitsmarkt sehr wichtig sind. Zudem wird die Modulstruktur gegenüber heute vereinfacht.

Im Master wurde das Angebot des konsekutiven Masters mit den berufsfeldorientierten Majors grundlegend überarbeitet: Die Kernfächer wurden neu ausgerichtet und verschlankt, und die (z.T. neuen) Majors sehen neu einen Kernfachbereich sowie einen themenspezifischen Wahlbereich vor. Zusätzlich gibt es neu drei spezialisierte Master, zwei ab 2021, einen ab HS 2022. Das Angebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät umfasst damit inskünftig die folgenden Masterstudiengänge:

Alle Masterprogramme folgen einer konsistenten Architektur und bieten neben der Masterarbeit im bisherigen Umfang von 18 KP neu die Möglichkeit, eine grosse Masterarbeit im Umfang von 30 KP zu verfassen. Die interfakultären Masterstudiengänge sowie der "Master in International and Monetary Economics" werden weitergeführt und sind von der Reform nicht betroffen.

Was bedeutet das für bereits immatrikulierte Studierende?

Studierende, die in der heutigen Bachelor- bzw. Masterordnung eingeschrieben sind, können im Rahmen der Übergangsfristen (s.u.) in der bisherigen Ordnung weiterstudieren. Das heisst, es gelten in dieser Zeit weiterhin die Ihnen bekannten Regeln (betreffend Ausschlussrelevanz, Anzahl Belegungsmöglichkeiten, etc.). Dies gilt auch für die Studierenden des Bachelor-Studienfachs.

Lehrveranstaltungen, die nur im neuen Angebot vorgesehen sind, können Sie ebenfalls belegen, wobei die Anrechnung im Rahmen der Ordnung erfolgt, in der Sie eingeschrieben sind. Beispielsweise können Lehrveranstaltungen des neuen Moduls "Transfer Skills" im Bachelor von Studierenden der heutigen Bachelorordnung ebenfalls besucht werden und werden dann im Modul innerfakultärer Wahlbereich angerechnet. Auf diese Weise können Sie, wenn Sie das wünschen, ebenfalls von diesen Neuerungen profitieren.

Für heute immatrikulierte Studierende hat die Reform somit keine unmittelbaren Implikationen, da es relativ lange Übergangsfristen gibt:

  • Bachelor: Studierende, die ihr Studium gemäss der Studienordnung für das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften vom 18. Dezember 2008 vor dem 1. August 2021 begonnen haben, können das Studium auf Basis der bisher geltenden Ordnung bis spätestens am 31. Juli 2025 abschliessen.
  • Master: Studierende, die ihr Studium gemäss der Studienordnung für das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften vom 31. Januar 2008 vor dem 1. August 2021 begonnen haben, können das Studium auf Basis der bisher geltenden Ordnung bis spätestens 31. Juli 2023 abschliessen.
  • Bachelor-Studienfach: Studierende, die ihr Studium gemäss der Studienordnung für das ausserfakultäre Studienfach Wirtschaftswissenschaften im Bachelorstudium vom 24./25. September 2009 vor dem 1. August 2021 begonnen haben, können das Studium auf Basis der bisher geltenden Ordnung bis spätestens 31. Juli 2025 abschliessen.

Für einen späteren Studienabschluss erfolgt ein Wechsel in die neue Bachelor- oder Master-Ordnung bzw. in die neue Ordnung des ausserfakultären Studienfachs. Ein Wechsel in die neue Bachelor- bzw. Master-Ordnung ist überdies auch auf Antrag an das Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät schon früher möglich. Bei einem Wechsel werden die bereits bestandenen Lehrveranstaltungen, sofern sie Bestandteil der neuen Module sind, entsprechend angerechnet. Die Lehrveranstaltungen des bisherigen Curriculums werden im Rahmen der Übergangsfrist grundsätzlich weitergeführt.

Weitere Informationen

Die Ordnungen wurden Ende Dezember 2020 vom Universitätsrat verabschiedet und Ende Januar im Kantonsblatt publiziert. Sie können sie hier einsehen. Weitere Informationen zum Studium werden im Verlaufe der nächsten Wochen auf der Webseite publiziert.

Das neue Studienangebot ab HS 21


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