Erlaubte Hilfsmittel

  • Für das Schreiben der Prüfungen sind Kugelschreiber oder Füllfeder (bitte keine Rotstifte und keine Bleistifte - Ausnahme: MC-Antwortbogen) zu verwenden.
  • Ein Lineal und ein Wörterbuch für fremdsprachige Studierende können ebenfalls mitgebracht werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht erlaubt, ebenso kein eigenes Schreibpapier.
  • Wörterbücher werden während der Prüfung durch die Prüfungsaufsicht kontrolliert. Sie dürfen keine privaten Notizen enthalten. Falls ein Wörterbuch private Notizen enthält, wird es von der Prüfungsaufsicht eingezogen und als unlauteres Prüfungsverhalten gewertet. Damit wird die Prüfung mit der Note 1.0 bewertet.
  • Schreibpapier wird während der Prüfung (allenfalls auf Verlangen) zur Verfügung gestellt und ist am Ende der Prüfung zusammen mit der Prüfung abzugeben.
  • Weitere Hilfsmittel dürfen nur dann verwendet werden, wenn die/der verantwortliche Dozierende diese durch Erwähnen auf dem Deckblatt der Prüfung ausdrücklich genehmigt. 
  • Bei Prüfungen, für die/der verantwortliche Dozierende die Verwendung eines "einfachen Taschenrechners" explizit erlaubt, bezieht sich dies ausschliesslich auf Modelle des Typs TI-30.
    •  Zugelassen sind somit folgende Modelle:
      TI-30 S, TI-30 Galaxy
      TI-30 III, TI-30 LCD
      TI-30 ECO RS, TI-30 X B
      TI-30 X II B, TI-30 X II S, TI-30 X S
      TI-30 X A
      TI-30 X Plus MultiView, TI-30 XS MultiView, TI-30 XB MultiView
      TI-30X Plus MathPrint.
      Diese Liste ist abschliessend.
    • Achtung: Modelle mit dem Zusatz „Pro“ (z.B. nicht einfach ist das Modell TI-30X Pro MultiView) sind nicht zugelassen! Dies gilt auch für alle anderen Taschenrechner, unabhängig von ihrem Funktionsumfang.
    • Taschenrechner dürfen nur ohne Abdeckung in die Prüfung mitgenommen werden.
  • Besteht ein Verdacht, dass im konkreten Fall ein nicht erlaubter Taschenrechner vorliegt, werden Name des oder der Studierenden sowie Hersteller und Modell des Taschenrechners notiert. Falls die nachträgliche Abklärung durch das Studiendekanat ergibt, dass der Taschenrechner nicht unter die Kategorie „einfache Taschenrechner“ fällt, stellt das Benutzen des Rechners ein unlauteres Prüfungsverhalten dar. Die Leistung wird in diesem Fall mit der Note 1.0 bewertet.

Nicht erlaubte Hilfsmittel

  • Eigenes Schreibpapier
  • Sämtliche weitere elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Smartwatches, jegliche Art von Kamera oder Scanner, Medienabspielgeräte, kommunikationsfähige Geräte sowie aufnahme- und abspielfähige Sehhilfen oder Hörgeräte und dergleichen.
  • Jegliche Arten von Uhren.
  • Ebenfalls nicht erlaubt ist jegliche Art von weiteren Hilfsmitteln, die Informationen zum Prüfungsstoff enthalten. Dazu zählen auch Notizen sowie der Austausch von Informationen innerhalb sowie ausserhalb des Prüfungsraums.

Die Aufsichten führen entsprechende Kontrollen durch. Das Mitbringen von unerlaubten Hilfsmitteln ist ein Disziplinarfehler und führt zu Disziplinarmassnahmen (vgl. § 11 der Studierendenordnung), das heisst je nach Schwere des Disziplinarfehlers kann es zu einem Notenabzug, zu einer Bewertung der Prüfungsleistung mit der Note 1.0 oder bei schwerwiegenden Verstössen  zu einem Studienausschluss kommen.

Hinweis: Unerlaubte Hilfsmittel

Das Mitbringen von unerlaubten Hilfsmitteln ist ein Disziplinarfehler und kann bei schwerwiegenden Verstössen sogar zum Studienausschluss führen.