Examinette: Richtiges Verhalten während einer schriftlichen Prüfung

  • Suchen Sie Ihren Platz auf. Die Klausuren sind alphabetisch sortiert.
  • Schalten Sie Ihr Natel aus. Elektronische Geräte dürfen während der Prüfung nicht verwendet werden. Sie müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht am Platz liegen oder in einer Kleidertasche aufbewahrt werden.
  • Nehmen Sie nur ausdrücklich erlaubte Hilfsmittel an den Prüfungsplatz mit. Auch kein eigenes Papier.
  • Legen Sie alle nicht prüfungsrelevanten Gegenstände (Jacken, Taschen, Mappen, Natels, andere elektronische Geräte, etc.) weg, so dass Sie diese während der Prüfung nicht erreichen können.
  • Jegliche Arten von Uhren sind ebenfalls nicht erlaubt.
  • Legen Sie Ihren Studentenausweis und ein amtlichen Ausweis (ID, Führerschein, Reisepass) für die spätere Kontrolle auf den Tisch.
  • Setzen Sie sich an Ihren Platz. Die Prüfung darf noch nicht geöffnet werden,
  • Hören Sie sich die Ankündigungen zum Prüfungsablauf an.
  • Wer eine schriftliche Prüfung antritt, muss bis zum Ende der Prüfung in dem Prüfungsraum bleiben. Ein vorzeitiges Verlassen des Prüfungsraums ist nicht zulässig.
  • Die Prüfungsdauer ist auf dem Prüfungsdeckblatt vermerkt. Ebenso die erlaubten Hilfsmittel.
  • Es dürfen keine anderen Hilfsmittel benutzt werden. Das gilt auch für Taschenrechner, Natels und andere elektronischen Geräte!
  • Als Hilsmittel generell erlaubt sind zweisprachige Wörterbücher für fremdsprachige Studierende. Diese Wörterbücher dürfen keine Notizen enthalten.
    Nicht erlaubt sind elektronische Wörterbücher.
  • Die Hilfsmittel werden kontrolliert.
  • Alle bearbeiteten Papierbögen und das Lösungsblatt müssen Sie mit Ihrem Namen und Matrikelnummer versehen.
  • Es werden nur Lösungen korrigiert, die auf den offiziellen Prüfungsbögen oder Prüfungspapier notiert sind. Bei der Verwendung von MC-Antwortbögen müssen die Lösungen auf dem MC-Antwortbogen eingetragen sein.
  • Während der gesamten Prüfungszeit ist absolute Ruhe zu halten.
  • Wenn die Aufsicht das Ende der prüfung kommuniziert, hören ALLE Prüfungsteilnehmende auf zu schreiben. Wer nach dem Prüfungsende noch weiterschreibt, muss damit rechnen, dass die Prüfung mit der Note 1.0 bewertet wird.
  • Die Prüfung und der Lösungsbogen werden - nach Anweisung durch die Prüfungsaufsicht - zusammengelegt. Sie bleiben sitzen und verhalten sich ruhig, bis alle Prüfungen eingesammelt wurden.
  • Erst nach dem alle Prüfungen eingesammelt wurden und die Prüfungsaufsicht das Zeichen dazu gibt, dürfen Sie aufstehen und kommunizieren. 
  • Studierende, die diese Regeln nicht einhalten, müssen damit rechnen, dass ihre Prüfung mit der Note 1.0 bewertet wird (siehe Punkt 4.)

Die Studienordnung für das Bachelor- wie auch das Masterstudium sieht folgende Konsequenzen vor:

"Unlauteres Prüfungsverhalten
§ 23. Falls eine Kandidatin bzw. ein Kandidat eine Leistungsüberprüfung mit unlauteren Mitteln
beeinflusst oder zu beeinflussen versucht, bei schriftlichen Arbeiten insbesondere durch die unbefugte
Verwertung unter Anmassung der Autorenschaft, gilt die betreffende Prüfung als nicht bestanden (fail)
bzw. wird mit der Note 1.0 bewertet. Die Prüfungskommission kann einen Ausschluss vom Studium
im jeweiligen Studiengang beschliessen. Der Ausschluss wird von der Fakultät verfügt."