Die Studienordnung für das Bachelor- wie auch das Masterstudium sieht folgende Konsequenzen vor:
"Unlauteres Prüfungsverhalten
§ 23. Falls eine Kandidatin bzw. ein Kandidat eine Leistungsüberprüfung mit unlauteren Mitteln
beeinflusst oder zu beeinflussen versucht, bei schriftlichen Arbeiten insbesondere durch die unbefugte
Verwertung unter Anmassung der Autorenschaft, gilt die betreffende Prüfung als nicht bestanden (fail)
bzw. wird mit der Note 1.0 bewertet. Die Prüfungskommission kann einen Ausschluss vom Studium
im jeweiligen Studiengang beschliessen. Der Ausschluss wird von der Fakultät verfügt."
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