Wiederholungsprüfungen
Unter einer Wiederholungsprüfung versteht man den zweiten Prüfungsversuch einer nicht bestandenen Prüfung.
An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind Wiederholungsprüfungen im Studium generell nicht vorgesehen. Eine Ausnahme stellen alle Lehrveranstaltungen dar, deren Leistungsüberprüfung mit einem Examen abschliessen. Vorlesungen mit Examen vermitteln Ihnen wichtige Grundlagen, die Sie für das Belegen von darauf aufbauenden Lehrveranstaltungen absolvieren müssen.
Wenn Sie eine Examens-Prüfung im ersten Versuch antreten und nicht bestehen, so haben Sie die Möglichkeit, diese durch Teilnahme an der Wiederholungsprüfung zu bestehen. Erscheinen Sie nicht an der Wiederholungsprüfung, so stellt dies keinen Prüfungsversuch dar und berechtigt somit auch nicht zu einem zusätzlichen Prüfungsversuch. Haben Sie die Prüfung am 1. Termin bestanden, dürfen Sie die Prüfung ebenfalls nicht erneut antreten. Sollten Sie diese Lehrveranstaltungen trotz zweimaligem Belegen nicht bestehen, führt dies zum Ausschluss vom Studium.
Alle anderen Lehrveranstaltungen schliessen mit einer Leistungsüberprüfung ab, für die keine Wiederholungsprüfung angeboten wird. Sollten Sie eine solche Leistungsüberprüfung nicht bestehen, müssen Sie die Lehrveranstaltung gegebenenfalls in einem späteren Semester erneut belegen.
Alle Lehrveranstaltungen des Grundstudiums - mit Ausnahme des Seminars "Wissenschaftliches Arbeiten" - schliessen die Leistungsüberprüfung mit einem Examen ab.
Herbstsemester |
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10125 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre |
10130 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre |
10126 Einführung in Buchführung und Rechnungslegung |
23347 Einführung in die Spieltheorie und Experimental Economics |
23346 Statistik |
Frühjahrsemester |
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10127 Einführung in die Investitions- und Unternehmensbewertung |
23520 Einführung in Organisation und Human Resource Management |
23517 Introduction to Marketing |
23516 Einführung in die Finanzmärkte |
23518 Einführung die Politische Ökonomie |
10135 Mathematik 1 |
Im Masterstudium schliessen folgende Lehrveranstaltungen mit einem Examen ab:
Herbstsemester (Stand: HS 24) |
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59806 Analysis of Financial Statements for Decision Makers |
62650 Behavioral Science |
58989 Computing for Business and Economics |
12036 Econometrics |
62652 Economics of Public Policy |
65938 Finance |
41628 Monetary Policy |
10645 Monetary Theory |
62651 Theory of the Firm |
10684 Univariate Time Series Analysis |
Wenn Sie ein Examen am ersten Prüfungstermin antreten und nicht bestehen, so haben Sie die Möglichkeit, am zweiten Prüfungstermin teilzunehmen. Die Wiederholungsprüfung wird in der an das jeweilige Semester anschliessende vorlesungsfreie Zeit angeboten. Erscheinen Sie nicht an der Wiederholungsprüfung, so stellt dies keinen Prüfungsversuch dar und berechtigt somit auch nicht zu einem zusätzlichen Prüfungsversuch. Haben Sie die Prüfung bereits am 1. Termin bestanden, dürfen Sie die Prüfung nicht erneut antreten.
Um das dreisemestrige Masterstudium nicht unnötig zu verlängern, gibt es zusätzlich die sogenannte 6-Kreditpunktegegel. Sie greift, wenn Ihnen am Ende eines Semesters maximal 6 Kreditpunkte für den Abschluss des Masterstudiums fehlen und wenn die fehlenden Kreditpunkte auf das Nichtbestehen von maximal einer Prüfung in diesem letzten Semester zurückzuführen sind.
Anträge für die Anwendung der 6-Kreditpunktregel sind im Herbstsemester bis spätestens 31. Januar und im Frühjahrsemester bis 31. Juli schriftlich an das Studiendekanat zu richten. Sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung nach der 6-Kreditpunkte-Regel erfüllt, so muss diese spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen des folgenden Semesters durchgeführt werden. Die 6 KP-Wiederholungsprügung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.