Wiederholungsprüfungen

Unter einer Wiederholungsprüfung versteht man den zweiten Prüfungsversuch einer nicht bestandenen Prüfung.

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind Wiederholungsprüfungen im Studium generell nicht vorgesehen. Eine Ausnahme stellen alle Lehrveranstaltungen dar, deren Leistungsüberprüfung mit einem Examen abschliessen. Vorlesungen mit Examen vermitteln Ihnen wichtige Grundlagen, die Sie für das Belegen von darauf aufbauenden Lehrveranstaltungen absolvieren müssen.

Wenn Sie eine Examens-Prüfung im ersten Versuch antreten und nicht bestehen, so haben Sie die Möglichkeit, diese durch Teilnahme an der Wiederholungsprüfung zu bestehen. Erscheinen Sie nicht an der Wiederholungsprüfung, so stellt dies keinen Prüfungsversuch dar und berechtigt somit auch nicht zu einem zusätzlichen Prüfungsversuch. Haben Sie die Prüfung am 1. Termin bestanden, dürfen Sie die Prüfung ebenfalls nicht erneut antreten. Sollten Sie diese Lehrveranstaltungen trotz zweimaligem Belegen nicht bestehen, führt dies zum Ausschluss vom Studium.

Alle anderen Lehrveranstaltungen schliessen mit einer Leistungsüberprüfung ab, für die keine Wiederholungsprüfung angeboten wird. Sollten Sie eine solche Leistungsüberprüfung nicht bestehen, müssen Sie die Lehrveranstaltung gegebenenfalls in einem späteren Semester erneut belegen.

Alle Lehrveranstaltungen des Grundstudiums - mit Ausnahme des Seminars "Wissenschaftliches Arbeiten" - schliessen die Leistungsüberprüfung mit einem Examen ab.

Herbstsemester
10125 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
10130 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
10126 Einführung in Buchführung und Rechnungslegung
23347 Einführung in die Spieltheorie und Experimental Economics
23346 Statistik
Frühjahrsemester
10127 Einführung in die Investitions- und Unternehmensbewertung
23520 Einführung in Organisation und Human Resource Management
23517 Introduction to Marketing
23516 Einführung in die Finanzmärkte

23518 Einführung die Politische Ökonomie

10135 Mathematik 1

Im Masterstudium schliessen folgende Lehrveranstaltungen mit einem Examen ab:

Herbstsemester (Stand: HS 24)
59806 Analysis of Financial Statements for Decision Makers
62650 Behavioral Science
58989 Computing for Business and Economics
12036 Econometrics
62652 Economics of Public Policy
65938 Finance
41628 Monetary Policy
10645 Monetary Theory
62651 Theory of the Firm
10684 Univariate Time Series Analysis

Wenn Sie ein Examen am ersten Prüfungstermin antreten und nicht bestehen, so haben Sie die Möglichkeit, am zweiten Prüfungstermin teilzunehmen. Die Wiederholungsprüfung wird in der an das jeweilige Semester anschliessende vorlesungsfreie Zeit angeboten. Erscheinen Sie nicht an der Wiederholungs­prüfung, so stellt dies keinen Prüfungsversuch dar und berechtigt somit auch nicht zu einem zusätzlichen Prüfungsversuch. Haben Sie die Prüfung bereits am 1. Termin bestanden, dürfen Sie die Prüfung nicht erneut antreten.

 

Um das dreisemestrige Masterstudium nicht unnötig zu verlängern, gibt es zusätzlich die sogenannte 6-Kreditpunktegegel. Sie greift, wenn Ihnen am Ende eines Semesters maximal 6 Kreditpunkte für den Abschluss des Masterstudiums fehlen und wenn die fehlenden Kreditpunkte auf das Nichtbestehen von maximal einer Prüfung in diesem letzten Semester zurückzuführen sind.

Anträge für die Anwendung der 6-Kreditpunktregel sind im Herbstsemester bis spätestens 31. Januar und im Frühjahrsemester bis 31. Juli schriftlich an das Studiendekanat zu richten. Sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung nach der 6-Kreditpunkte-Regel erfüllt, so muss diese spätestens innerhalb der ersten zwei Wochen des folgenden Semesters durchgeführt werden. Die 6 KP-Wiederholungsprügung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.