Fakultätsversammlung
Die Fakultätsversammlung ist das oberste Organ der Fakultät. Sie wird von der Dekanin / dem Dekan geleitet und tagt mindestens drei Mal pro Semester.
Zusammensetzung
Die Fakultätsversammlung setzt sich aus allen Angehörigen der Gruppierung I, gewählten Vertretern bzw. Vertreterinnen der Gruppierungen II bis V sowie der Geschäftsführung der Fakultät, der Geschäftsführung des WWZ Forums und der Protokollführung zusammen.
Aufgaben
Die Fakultätsversammlung
- erlässt Ordnungen und Reglemente (insbesondere im Bereich der Lehre und der Organisation)
- sie wählt die Dekaninnen und Dekane sowie Mitglieder in Kommissionen
- sie setzt Kommissionen ein (insbesondere Berufungskommissionen) und verabschiedet deren Berichte
- sie verabschiedet den Entwicklungs- und Strukturplan der Fakultät
- sie verleiht Preise und Auszeichnungen
Die genauen Aufgaben der Fakultätsversammlung sind im Fakultätsreglement § 8 geregelt.