Fakultätsversammlung

Fakultätsversammlung

Die Fakultätsversammlung ist das oberste Organ der Fakultät. Sie wird von der Dekanin / dem Dekan geleitet und tagt mindestens drei Mal pro Semester.

Zusammensetzung

Die Fakultätsversammlung setzt sich aus allen Angehörigen der Gruppierung I, gewählten Vertretern bzw. Vertreterinnen der Gruppierungen II bis V sowie der Geschäftsführung der Fakultät, der Geschäftsführung des WWZ Forums und der Protokollführung zusammen.

Aufgaben

Die Fakultätsversammlung

  • erlässt Ordnungen und Reglemente (insbesondere im Bereich der Lehre und der Organisation)
  • sie wählt die Dekaninnen und Dekane sowie Mitglieder in Kommissionen 
  • sie setzt Kommissionen ein (insbesondere Berufungskommissionen) und verabschiedet deren Berichte
  • sie verabschiedet den Entwicklungs- und Strukturplan der Fakultät
  • sie verleiht Preise und Auszeichnungen

Die genauen Aufgaben der Fakultätsversammlung sind im Fakultätsreglement § 8 geregelt.